(via lawblog) Udo Vetter spinnt einen Gedanken von Oldman weiter. Es geht um die Pflicht Straftaten zu erforschen von denen man Kenntnis erlangt hat. Und diese Kenntnis sollte der BKA-Beamte wohl erlangt haben, denn er wird doch hoffentlich nicht ungeprüft irgendwelche Domains auf die Sperrliste setzen. Den ganzen Artikel gibts im lawblog.